Präqualifikationsverzeichnis Tarif
Mit der Änderung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes wurde für Bauleistungen zum Nachweis der Einhaltung der Tariftreue- und Mindestlohnpflichten nach § 4 HVTG das Präqualifikationsverfahren Tarif eingeführt.
Unternehmen, die das Präqualifikationsverfahren Tarif erfolgreich durchlaufen haben, erhalten eine Präqualifikationsnummer Tarif. Diese ist dem öffentlichen Auftraggeber vor einem öffentlichen Auftrag mitzuteilen, sofern der geschätzte Auftragswert 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer überschreitet.
Diese Datenbank dient hessischen öffentlichen Auftraggebern dazu, die Gültigkeit einer vorgelegten Präqualifikationsnummer Tarif festzustellen. Die Gültigkeit ist vor jedem öffentlichen Auftrag zu prüfen.
Weitere Informationen zum Präqualifikationsverfahren Tarif finden Sie unter: Tariftreue & PQ Tarif.
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